IMPRESSUM

CROSSTOURS AT e.U.

Segway Touren & E-Bike Verleih

 

FB: FN460580 z

UID: ATU71418904

 

Email: office(at)crosstours.at

Telephone:

+43(0) 677 / 61 61 39 54

CROSSTOURS AT e.U.

Bruckbachweg 1

4203 Altenberg bei Linz


MIETBEDINGUNGEN

Sicherheit ist das oberste Gebot. Mieter werden in die Bedienung und Steuerung der Segways & E-Bikes (in weitere folge "Fahrzeuge" genannt) eingewiesen und damit in die Lage versetzt, das Gerät zu beherrschen und die Fahrt mit dem Fahrzeug zu genießen.

Trotz aller Vorkehrungen kann es jedoch zu gefährlichen Situationen kommen. Sei es durch Unachtsamkeit, Fahren im zu steilen Gelände, Fahren über Bordkanten, Straßenschäden oder eigene Fahrfehler etc. Risiken können nie ganz ausgeschlossen werden.

Daher ist es wichtig, das eigene Fahrkönnen richtig einzuschätzen um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Passive Fahrweise hat Vorrang! Zu Ihrer eigenen Sicherheit stellen wir Helme kostenlos zur Verfügung. Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko und (gegen Schäden an Dritten) Haftpflichtversichert. Für die eigene Sicherheit jedoch ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Eigene (selbst zugefügte) Schäden sind durch keinerlei Versicherung gedeckt.

Die Nutzung des Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Der Mieter kann den Vermieter weder für eigene Fehler (z.b. Sturz durch Fahrfehler) noch für das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand durch unsachgemäße Benützung und/oder Behandlung und für Schäden an Dritten mit einem Selbstbehalt von € 200, je Schadensfall. Im Falle des Abhandenkommens des Fahrzeuges durch einfachen Diebstahl haftet der Mieter mit einem Selbstbehalt von € 2.500,.

Die Benützung des Fahrzeuges unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss ist nicht gestattet.

Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er vor Übernahme des Fahrzeuges über die Risiken bei der Benützung dieses aufgeklärt und in die Bedienung und Funktionsweise entsprechend eingewiesen wurde.

Der Mieter hat zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften (insbesondere die Straßenverkehrsordnung StVo und die technischen Benutzungsvorschriften) zu beachten. Bei Missbrauch/Missachtung der Vorgaben hat der Vermieter das Recht zum sofortigen Entzug des Fahrzeuges bei vollem Ausgleich der jeweiligen Mietvariante.

Ausdrücklich wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausdrücklich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Zell am See vereinbart.

Es besteht kein Anspruch auf die Anmietung eines Fahrzeuges. Über die Vermietung entscheidet ausschließlich der Vermieter.

www.crosstours.at

 

Ausgabestand: 01.10.2016

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

CROSSTOURS stellt ‘Personal Transporter’ (PT) Markenunabhängig „Segway“ oder „Chic Cross“ und E-Bikes verschiedener Hersteller, leihweise für Rundfahrten (Touren) und Events zur Verfügung.

Touren können unter Leitung eines Guides gebucht werden, Events werden von CROSSTOURS-Mitarbeitern geschult und begleitet. Eine Miete von PT oder E-Bikes ist auch ohne Tourguide möglich. Die angegebenen Routen sind unverbindlich und können aufgrund aktueller Gegebenheiten abgeändert werden. Es empfiehlt sich eine sichere Reichweite von 18 km bei PT und 80 km bei E-Bikes, welche mittels Display der Fahrzeuge überwacht werden kann, nicht zu überschreiten. Bei Bedarf kann auch ein Ladekabel mitgegeben werden, womit ein Zwischenladen und so eine Ausweitung der Reichweite möglich ist.

Sollte durch Überschreiten der sicheren Reichweite eine Abholung notwendig oder gar gewünscht sein, so wird diese nach Aufwand (65 EUR / Stunde & 1 EUR / KM) in Rechnung gestellt.

Vertragspartner können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden. Der Verleih an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird dann Vertragspartner von CROSSTOURS. Fahrberechtigt sind Kinder ab dem 12 Lebensjahr (in Begleitung von erziehungsberechtigten Erwachsenen ab 10 Jahren). Das sichere Bewegen eines PT erfordert ein Fahrergewicht zwischen 45 und 115  kg. Personen mit geringerem bzw. höherem Körpergewicht sind nicht berechtigt, einen PT zu fahren.

2. ZAHLUNG

Die Preise und Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen, die im Bereich „Gebührenübersicht“ zum Download bereit steht. Die Tour- bzw. Mietpreise sind idR. im Voraus zu bezahlen Dies kann vor Ort in bar, oder auf der Website per Kreditkarte bzw. Paypal (sofern vorhanden) erfolgen. Die Abrechnung von Firmen-, Sondertouren und Events erfolgt im Nachhinein per Faktura.

3. STORNO / ABSAGE / ABBRUCH / AUSSCHLUSS

Der Gast kann seine Teilnahme bis 48 Stunden vor Fahrtantritt ohne Nennung von Gründen absagen. Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Tour-bzw. Mietpreises als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

Touren und Vermietungen finden statt, wenn  die Wetterverhältnisse eine Durchführung erlauben.

Sollte die Tour bzw. bereits bezahlt jedoch seitens CROSSTOURS abgesagt worden sein, so gilt der Zahlungsbeleg auch für die nachzutragende Tour bzw. Vermietung,

Die CROSSTOURS Guides sind berechtigt, Personen von der Fahrt auszuschließen, die sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden. Derart ausgeschlossene Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

4. HAFTUNG

Die Benutzung der Segways erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Gastes. Jede Haftung von CROSSTOURS für Personen und/oder Sachschäden, die im Zuge der Benutzung eines Mietfahrzeuges entstehen, werden ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet CROSSTOURS bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder sonstige mittelbare Schäden etc. sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Mieter verpflichtet sich, mit den übernommenen Fahrzeug(en) sorgsam, verantwortungsbewusst und pfleglich umzugehen und darf keine Veränderungen daran vornehmen.

Für sämtliche vom Gast verursachte Schäden an den Geräten haftet dieser nur bis zu einem Betrag von max. 200,- Euro. Alle darüber hinausgehenden Schäden sind durch eine  CROSSTOURS Maschinenkasko-Versicherung gedeckt.

Weitere vom Mieter verursachte Personen- oder Sachschäden bis zu einer Höhe von 1.000.000,- Euro sind durch eine CROSSTOURS Haftpflichtversicherung gedeckt, die subsidiär zu allenfalls vorhandenen persönlichen Haftpflichtversicherungen des Mieters (zB. Haushaltsversicherung etc.) herangezogen werden kann. Auch hier ist ein Selbstbehalt von 200,- Euro vom Gast selbst zu tragen.

5. DATENSPEICHERUNG

CROSSTOURS ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern. Diese Daten werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

6. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz / Rücktrittsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des KschG sind, können binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen von einer Bestellung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts wird der Kaufpreis zur Gänze oder teilweise Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren zurückerstattet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.  gilt nur bei einer telefonischen, Fax- bzw. Online-Bestellung.

7. GELTUNGBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von CROSSTOURS. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners sowie mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von CROSSTOURS bestätigt wurden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Für alle Ansprüche, die dem Vermieter / Veranstalter gegenüber aus der Benützung der Mietgeräte geltend gemacht werden, ist – soweit zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Bezirksgericht in Linz-Urfahr unter Anwendung Österreichischen Rechts zuständig.

8. Haftung "Links"

Es wird keine Verantwortung für rechtswidrige Inhalte auf von dieser Website mittels direkter oder indirekter Hyperlinks verwiesenen externen Websites übernommen und es haftet hierfür ausschließlich der Anbieter der jeweiligen externen Website bzw externen Informationen.

www.crosstours.at

 

Ausgabestand: 17.05.2016



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